INKASSOBÜRO BIWER
Biwer Inkasso

Wo andere aufhören, fangen wir erst an!

Wir verstehen uns als Vermittler zwischen Gläubiger und Schuldner, weshalb der persönliche Kontakt mit den Beteiligten im Vordergrund steht. Ziel ist es, Ihre Forderungen bereits im vorgerichtlichen Verfahren zu realisieren, um erhebliche Kosten wie Gerichts-, Anwalts-, Gerichtsvollzieher- etc. zu vermeiden.

Nicht bezahlte Rechnungen werden für viele Unternehmen zum immer größeren Problem. Die Zahlungsmoral sinkt stetig. Nicht selten wandern Mahnschreiben einfach in den Papierkorb, das Überweisen der Summe wird auf die lange Bank geschoben oder gar ganz vergessen. Im Extremfall führen Liquiditätsengpässe zur Insolvenz eines Unternehmens.

Die außergerichtliche Einziehung Ihrer Forderung hat für uns oberste Priorität. Nicht immer lässt sich ein gerichtliches Verfahren vermeiden. Für diese Fälle arbeiten wir mit spezialisierten Anwälten zusammen. Das gerichtliche Mahnverfahren (Beantragung eines Mahn- und Vollstreckungs-
bescheides) ist eine schnelle und kostengünstige Alternative zum gewöhnlichen Zivilprozess (Klageverfahren), die sich besonders für nichtstreitige Forderungen eignet.
D.h. es muss keine kostenaufwendige Klage bei Gericht erhoben werden.

Ziel des Verfahrens ist zunächst wie auch im außergerichtlichen Verfahren einen Schuldner schnell zur Zahlung zu bewegen. Am Ende des gerichtlichen Mahnverfahrens ergeht der Vollstreckungsbescheid. Aus diesem kann die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betrieben werden. Der Vollstreckungsbescheid verjährt erst nach 30 Jahren.

Nach Erhalt eines Schuldtitels können wir verschiedene Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den Schuldner einleiten, wie z. B. Sachpfändungen, Gehaltspfändungen, Grundstückspfändungen, Pfändungen bei Dritten etc. Auskünfte aus den Schuldnerverzeichnissen werden regelmäßig eingeholt.

Beim gerichtlichen Mahnverfahren haben Sie als Gläubiger deutliche Vorteile bei der Beauftragung eines Inkassounternehmens gegenüber einem Rechtsanwalt. Die Gebühren liegen beim Inkassounternehmen deutlich unter denen eines Rechtsanwalts.

Unabhängig von der Forderungshöhe sieht das Gesetz im gerichtlichen Mahnverfahren für Inkassounternehmen eine Pauschale vor. Rechtsanwälte rechnen dagegen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) streitwertabhängig ab. Wir überwachen die finanzielle Situation Ihres Schuldners permanent, sollte momentan Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolglos bleiben, können wir zu einem späteren Zeitpunkt, wenn sich die finanziellen Verhältnisse Ihres Schuldners verbessern, weitere Maßnahmen gegen den Schuldner in die Wege leiten.

Überdurchschnittliche Erfolgsquote
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